Solarspitzengesetz: Was ändert sich für Dich, wenn Du eine Solaranlage kaufen willst?

Von
Birgit Fuchs
17.2.2025
6 Minuten lesen
1. Ab wann tritt das neue Solarspitzengesetz in Kraft?

Wenn das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich wurde, tritt es in Kraft, vermutlich bereits ab März 2025.

2. Für wen gilt das neue Gesetz?

Es betrifft alle neue Photovoltaik Anlagen ab 2 kWp, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen. Für alle bereits installierten PV-Anlagen gelten unverändert die bisherigen Gesetzgebungen. Ältere Solaranlagen können jedoch freiwillig nach den Vorgaben des Solarspitzengesetzes betrieben werden. Neue Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt sind von den Regelungen ausgenommen.

3. Was ändert sich für künftige Solaranlagen-Betreiber?

Mit dem Solarspitzengesetz stellt der Staat die nötigen Weichen dafür, dass in Zeiten geringer Stromnachfrage durch hohe Einspeisungen von Strom unsere Netze überlastet werden und Strompreise an der Börse ins Minus gehen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Die Einspeisevergütung entfällt bei negativen Strompreisen
  • SmartMeter und Steuerbox werden Pflicht, neue PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem iMSys-Zähler und einer Steuerbox ausgestattet sein, beide baut im Normalfall der Netzbetreiber ein
  • 60% Drossellung der Einspeiseleistung wird Pflicht für PV-Anlagen die ohne SmartMeter und Steuerbox betrieben werden
  • Es bleibt weiterhin die staatliche Förderung/Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bestehen
  • Vereinfachung und Flexibilisierung der Direktvermarktung von Strom aus kleineren PV-Anlagen

Birgit Fuchs
Solarberaterin
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